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Feinstaubplakette

Seit dem 1. März 2007 können Städte und Kommunen Fahrverbotszonen einrichten, die dann je nach Fahrzeug nicht mehr passiert werden dürfen. Die meisten Städte haben den Autofahrern noch einen Karenzraum für eine bestimmte Übergangszeit eingeräumt, dann wird es zu einer stufenweisen Verschärfung der Regelung kommen. Die Einrichtung der Fahrverbotszonen dient vor allem der Reduzierung der Schadstoffbelastung durch Feinstaub und Partikel.

Da die unterschiedlichen Fahrzeuge nicht übereinstimmend einer Schadstoffklasse zugeordnet werden können, sind drei verschiedene Plaketten eingeführt worden. Fahrzeuge mit einer grünen Plakette (Schadstoffklasse 4) entsprechen gehobenen Umweltansprüchen und haben somit die weitestgehende Befugnis aller Fahrzeuge. Zur weiteren Kategorisierung gibt es eine gelbe, eine rote beziehungsweise gar keine Plakette.

Die Plaketten erhält man zum Preis von fünf Euro in allen Werkstätten, die auch befugt sind, TÜV und AU Prüfungen vorzunehmen. Für die Einordnung des Fahrzeuges ist keine Prüfung notwendig, es wird der in den Fahrzeugpapieren aufgeführte Emissionsschlüssel verwendet.

Besonders hart trifft diese Neuregelung alte und Dieselfahrzeuge. Für Firmen, die dann im Innenstadtbereich arbeiten, kann eine Nachrüstung von Partikelfiltern durchaus lohnenswert sein. Von der gesamten Regelung sind Zwei- und Dreiräder vollkommen ausgenommen.

Verschiedene Techniken beim Autobau, um die Schadstoffemissionen zu reduzieren:


Hybridtechnik:






Autogastchnik:

 
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